Der Bayerische Versorgungsverband hat die Aufgabe, die Aufwendungen seiner Mitglieder - im wesentlichen kommunale Körperschaften - für die beamtenrechtliche Versorgung ihrer Bediensteten und deren Hinterbliebenen im Umlageverfahren untereinander auszugleichen. Die Verteilung der Versorgungslasten auf die Gesamtheit der Mitglieder schützt die einzelnen Mitglieder vor Zufallsschwankungen in den Versorgungslasten und trägt damit zu einer Verstetigung und besseren Kalkulierbarkeit der Haushaltsbelastungen bei.
Im Rahmen dieser Aufgabe berechnet der Versorgungsverband die sich aus dem Beamtenversorgungsgesetz ergebenden Versorgungsleistungen und zahlt sie im Namen seiner Mitglieder an die Versorgungsberechtigten aus. Er erbringt außerdem Dienstleistungen, die mit dieser Aufgabe im Zusammenhang stehen, und berät seine Mitglieder in den einschlägigen Rechtsfragen. Dies erspart den Mitgliedern, eigenes Fachwissen in der komplizierten Materie des Beamtenversorgungsrechts vorhalten zu müssen.
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