Versorgungsleistungen

Verrentungssystem
 
Pflichtbeiträge und freiwillige Mehrzahlungen werden bei Zahlungseingang in Anwartschaften umgerechnet. Zur Umrechnung dient eine Bewertungs- bzw. Verrentungstabelle, die jeweils auf den Geburtsjahrgang abstellt. Die Zahlungen während eines Kalenderjahres werden mit dem für dieses Kalenderjahr maßgeblichen Bewertungsprozentsatz bewertet und ergeben so einen „Rentenbaustein“. Die Anwartschaft setzt sich aus den während des Versicherungszeitraums erworbenen Rentenbausteinen zusammen. Das Alter bei Zahlung ergibt sich durch Abzug Zahljahr minus Geburtsjahr (Beispiel 2010 – 1970 = Alter 40. Die im Jahr 2010 geleisteten Einzahlungen werden somit mit dem %-Satz bei Alter 40 bewertet. Der resultierende Wert ist die erworbene Anwartschaft (Jahresrentenanteil) (Tabelle 1 zu § 30 Abs. 2 der Satzung):

Verrentungstabelle nach Geburtsjahrgängen (Die Tabelle erscheint nach dem Anklicken des Links):

Geburtsjahrgänge vor 1949

1950 1951 1952 1953 1954 1955 1956 1957 1958
1959 1960 1961 1962 1963 1964 1965 1966

Geburtsjahrgänge ab 1967

Versorgungsleistungen im Alter

  • Altersruhegeld ab vollendetem 67. Lebensjahr,
  • vorgezogenes Altersruhegeld frühestens ab vollendetem 62. Lebensjahr mit versicherungsmathematischem Abschlag, vgl. Tabelle 2 zu § 30 Abs. 5 der Satzung)
  • aufgeschobenes Altersruhegeld (mit versicherungsmathematischem Zuschlag, vgl. Tabelle 3 zu § 30 Abs. 3 der Satzung)

Versorgungsleistungen bei Berufsunfähigkeit

  • Ruhegeld bei Berufsunfähigkeit (§ 31 der Satzung)

Versorgungsleistungen an Hinterbliebene

  • Witwen-/Witwergeld (60 % der Mitgliedsrente)
    auch für Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz
  • Halbwaisengeld (20 % der Mitgliedsrente je Halbwaise)
  • Vollwaisengeld (35 % der Mitgliedsrente je Vollwaise)

Einmalige Leistungen

§ 33 der Satzung

  • Wiederverheiratungsabfindung (Witwen-/Witwergeld)

Freiwillige Leistungen

§ 34 der Satzung

Dynamische Versorgung
 
§ 25 Abs. 6 der Satzung

Die erworbenen Anwartschaften und die Renten werden im Rahmen der Leistungsfähigkeit des Versorgungswerks periodisch angepasst.



© 1999 Bayerische Versorgungskammer - letzte Aktualisierung: 25.02.2010