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06.11.2025

Aufhebung der Altersgrenze

Satzungsänderung

Beseitigung der Zugangsaltersgrenze ab 01.01.2026

Der Verwaltungsrat hat in seiner Sitzung am 17. September 2025 beschlossen, die Altersgrenze für den Zugang zum Versorgungswerk für die Mitglieder der dem Versorgungswerk angeschlossenen Ingenieurkammern aufzuheben.

Damit werden künftig auch diejenigen Berufsangehörigen, die bei Beginn der Mitgliedschaft in ihrer Berufskammer bereits 45 Jahre und älter sind, Mitglied im Versorgungswerk.

In einer Übergangsregelung wurde zudem festgelegt, dass diejenigen Berufsangehörigen, die nach bisherigem Recht wegen der Zugangsaltersgrenze von der Pflichtmitgliedschaft ausgenommen wurden, weiterhin ausgenommen bleiben.

 

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