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06.11.2025

Aufhebung der Altersgrenze für Bauingenieure

Satzungsänderung

Beseitigung der Zugangsaltersgrenze für die Berufsgruppe der Bauingenieurinnen und Bauingenieure ab 01.01.2026

Der Verwaltungsrat hat in seiner Sitzung am 17. September 2025 beschlossen, die Altersgrenze für den Zugang zum Versorgungswerk für die Berufsgruppe der Bauingenieurinnen und Bauingenieure aufzuheben. Damit werden künftig auch diejenigen Berufsangehörigen, die bei Beginn der Mitgliedschaft in ihrer Berufskammer bereits 45 Jahre und älter sind, Mitglied im Versorgungswerk. In einer Übergangsregelegung wurde zudem festgelegt, dass diejenigen Bauingenieurinnen und Bauingenieure, die nach bisherigem Recht wegen der Zugangsaltersgrenze von der Pflichtmitgliedschaft ausgenommen wurden, weiterhin ausgenommen bleiben.

 

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