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Satzungen, Hinweisblätter und weitere Informationen zum Versorgungswerk

2022:

Bericht über das Geschäftsjahr 2022

2022:

Das Geschäftsjahr 2022 auf einen Blick

 

2021:

Bericht über das Geschäftsjahr 2021

 

2021:

Das Geschäftsjahr 2021 auf einen Blick

 

2020:

Bericht über das Geschäftsjahr 2020

 

2020:

Das Geschäftsjahr 2020 auf einen Blick

 

2019:

Bericht über das Geschäftsjahr 2019

 

2019:

Das Geschäftsjahr 2019 auf einen Blick

 

2018:

Bericht über das Geschäftsjahr 2018

 

2018:

Das Geschäftsjahr 2018 auf einen Blick

 

2017:

Bericht über das Geschäftsjahr 2017

 

2017:

Das Geschäftsjahr 2017 auf einen Blick

 

2016:

Bericht über das Geschäftsjahr 2016

 

2016:

Das Geschäftsjahr 2016 auf einen Blick

 

2015:

Bericht über das Geschäftsjahr 2015

 

2015:

Das Geschäftsjahr 2015 auf einen Blick

 

2014:

Bericht über das Geschäftsjahr 2014

 

2014:

Das Geschäftsjahr 2014 auf einen Blick

 

 

 

Bitte beachten Sie unsere Neuerungen im Abbuchungsverfahren ab November 2013

Bereits im Jahr 2008 wurde im Rahmen des SEPA-Verfahrens die EU-Standardüberweisung eingeführt. Dieses Verfahren umfasst auch das Lastschriftverfahren, das nach der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 spätestens ab dem 1. Februar 2014 verbindlich ist. Durch SEPA sollen europaweit sowohl ein einheitliches Verfahren als auch einheitliche Standards für die Abwicklung von Euro-Zahlungen geschaffen werden.

Da wir die technische Umstellung auf das neue Verfahren seit geraumer Zeit vorbereiten, werden wir den Umstieg bereits ab November 2013 vollziehen und die Abbuchungen ab 1. November 2013 nach SEPA vornehmen.

 

Dies bedeutet:

- Das bisherige Bankeinzugsverfahren wird künftig durch das SEPA-Lastschriftmandat abgelöst. Dabei behalten die bisher erteilten Einzugsermächtigungen ihre Gültigkeit. Im Wesentlichen werden lediglich Bankleitzahl und Kontonummer (bisher) durch IBAN und BIC (künftig) ersetzt; dies ist aus den Kontoauszügen der Bank ersichtlich.

- Neuerungen ergeben sich insofern, als für eine Lastschrift künftig ein gültiges SEPA-Mandat benötigt wird und Abbuchungen innerhalb gewisser Fristen angekündigt werden müssen (durch sog. Pre-Notifications).

Mitglieder erhalten mindestens einmal im Jahr einen Beitragsbescheid mit der entsprechenden Ankündigung der Abbuchung. Die monatliche Beitragshöhe ist jeweils gleichbleibend. Der Beitrag wird am letzten Arbeitstag des Monats abgebucht, wie es auch der satzungsrechtlichen Fälligkeit der Beiträge entspricht. Sofern sich Änderungen in der Höhe des Beitrages ergeben, ergeht ein neuer Beitragsbescheid. Dadurch wird das Erfordernis der schriftlichen Vorankündigung der Abbuchung (Pre-Notification) gewahrt.

Wie auch beim bisherigen Einzugsverfahren kann bei der SEPA-Basislastschrift der Abbuchung widersprochen werden. Bei einem gültigen Mandat beträgt die Widerspruchsfrist 8 Wochen, bei fehlendem oder ungültigem Mandat verlängert sie sich auf 13 Monate.

Den Mitgliedern, die am Lastschriftverfahren teilnehmen, wird ab dem Umstellungszeitpunkt, d.h. ab November 2013, neben der Gläubiger-Identifikationsnummer (des Versorgungswerks) auch die sog. „Mandatsreferenz-Nummer“ mitgeteilt werden. Diese neue Mandatsreferenz-Nummer ermöglicht - entsprechend der SEPA-Vorgaben - die eindeutige Zuordnung des abgebuchten Betrages zum erteilten Mandat.

 

Bankverbindung des Versorgungswerkes:
BayernLB
IBAN: DE42 7005 0000 0000 0202 16
BIC: BYLADEMMXXX
 

 

Bitte beachten Sie, dass die Formulare vor dem Ausfüllen heruntergeladen werden sollten. Andernfalls kann es zu Fehlfunktionen der Formulare kommen.

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