Aktuelles

Die von der Bundesregierung eingesetzte Rentenkommission hat am 23. Juni 2026 ihren Abschlussbericht mit 33 Empfehlungen zur künftigen Ausgestaltung der Altersvorsorge in Deutschland vorgelegt. Ziel ist es, die gesetzliche, betriebliche und private Altersvorsorge langfristig stabil, generationengerecht und finanziell tragfähig weiterzuentwickeln. Zentrale Vorschläge sind die Einführung einer kapitalgedeckten Rentenkomponente, die Ausweitung des Personenkreises der gesetzlich Versicherten und Anpassungen beim Renteneintrittsalter.

 

Für Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke ist wichtig zu wissen: Der Bericht enthält zunächst Empfehlungen. Konkrete Änderungen ergeben sich daraus noch nicht.

 

Positiv ist, dass die Kommission ausdrücklich anerkennt, dass Freiberufler bereits über berufsständische Versorgungswerke ausreichend abgesichert sind und im Hinblick auf die Versorgungswerke derzeit keinen grundsätzlichen Handlungsbedarf sieht.

 

Wir beobachten die weitere Entwicklung aufmerksam und informieren Sie an dieser Stelle, sobald sich aus dem Gesetzgebungsverfahren neue und für unsere Mitglieder relevante Erkenntnisse ergeben.

 

FAQ

 

Hat der Bericht unmittelbare Auswirkungen auf mein Versorgungswerk oder meine Anwartschaften?

Nein. Der Abschlussbericht enthält Empfehlungen der Kommission, keine unmittelbar geltenden gesetzlichen Regelungen.

 

Wird die berufsständische Versorgung durch die Vorschläge infrage gestellt?

Nein. Zwar bezeichnet die Kommission eine Erwerbstätigenversicherung, in die neben abhängig Beschäftigten auch Selbständige, Beamte, Abgeordnete und Vorstände von Aktiengesellschaften einbezogen sind, als „Idealbild der Alterssicherung“, erkennt dabei aber ausdrücklich an, dass Freiberufler bereits über ihre berufsständischen Versorgungswerke ausreichend abgesichert sind.

 

Was empfiehlt die Kommission konkret für Selbständige?

Die Kommission empfiehlt, künftig alle nicht obligatorisch abgesicherten Selbständigen verpflichtend in die gesetzliche Rentenversicherung aufzunehmen. Die Empfehlung gilt ausdrücklich nicht für Selbständige, die bereits in berufsständischen Versorgungswerken der Freien Berufe versichert sind.

 

Wie geht es jetzt weiter?

Die Empfehlungen dienen der Politik als Grundlage für mögliche Reformen. Ob daraus Gesetzesvorhaben entstehen und welche Inhalte letztlich umgesetzt werden, bleibt abzuwarten. Wir verfolgen die Entwicklungen aufmerksam und informieren unsere Mitglieder rechtzeitig über relevante Neuerungen.

Aktuelle Informationen zur Bayerischen Ingenieurversorgung-Bau mit Psychotherapeutenversorgung (BIngPPV)

Im Interview mit dem Münchner Merkur betont BVK-Vorstandsvorsitzender Axel Uttenreuther erneut die Sicherheit der Altersvorsorge.

Die Bayerische Ingenieurversorgung-Bau mit Psychotherapeutenversorgung ist nach § 22a Einkommensteuergesetz i. V. m. § 93c Abgabenordnung verpflichtet, bis zum 28. Februar 2026 eine sogenannte Rentenbezugsmitteilung an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen zu übermitteln. Sie werden voraussichtlich Anfang März 2026 eine Bescheinigung der an Sie gezahlten Versorgungsleistungen (sog. Rentenbezugsmitteilung) vom Versorgungswerk erhalten.

Wir bitten derzeit von Anfragen abzusehen, vielen Dank.

In Kooperation mit der Bayerischen Ingenieurversorgung-Bau mit Psychotherapeutenversorgung (BIngPPV) organisiert die Bayerische Ingenieurekammer-Bau am 20. Mai 2026 eine Informationsveranstaltung zum Thema „Berufsständische Versorgung“. Die Online-Veranstaltung richtet sich an die Kammermitglieder der Berufskammern im Zuständigkeitsbereich der BIngPPV und bietet einen Überblick über das berufsständische Versorgungswesen, insbesondere über die Themen Mitgliedschaft, Beitrag und Leistungen im Versorgungswerk. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten auch die Möglichkeit, ihre Fragen rund um das Thema „Berufsständische Versorgung“ zu stellen.

 

 

Termin

Mittwoch, 20. Mai 2026
17:00 bis ca. 19:00 Uhr

Anmeldung

Näheres zur Anmeldung sowie den Anmeldelink finden Sie auf der Homepage der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau unter Home/Aktuelle Nachrichten.

Hier kommen Sie auf die Seite der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau.

Mit dieser Botschaft richtet sich der Vorstand der BVK an alle Versicherten, Mitglieder und Leistungsempfängerinnen

Die Bayerische Versorgungskammer (BVK) hat trotz des teilweise volatilen Marktumfelds das vergangene Geschäftsjahr erneut mit einer guten Performance abgeschlossen.

Brief des Verwaltungsratsvorsitzenden Dr. Werner Weigl

Informationen zum Maßnahmenprogramm

Freiwillige Mehrzahlungen zum Versorgungswerk für das Jahr 2025

 

Sie können zur Erhöhung Ihrer Versorgungsanwartschaft zusätzlich zu den Pflichtbeiträgen freiwillige Einzahlungen leisten.

 

Für die Bewertung Ihrer Einzahlungen ist satzungsgemäß der Zahlungseingang maßgeblich. Bitte leisten Sie freiwillige Mehrzahlungen daher so rechtzeitig, dass diese bis 31. Dezember 2025 beim Versorgungswerk eingehen, damit die Zahlung noch für das Kalenderjahr 2025 rentenwirksam ist.

 

Die Höchstgrenze für Einzahlungen liegt im Jahr 2025 bei 44.919,00 € abzüglich Ihrer Pflichtbeiträge für das Jahr 2025, sowie der von Ihnen für dieses Jahr ggf. bereits geleisteten freiwilligen Mehrzahlungen. Darüber hinaus besteht zusätzlich noch die Möglichkeit, die Einzahlungshöchstgrenze für das Jahr 2024 in Höhe von 42.129,00 € abzüglich der bereits geleisteten Pflichtbeiträge und ggf. freiwilligen Mehrzahlungen des Jahres 2024 auszuschöpfen, jedoch gilt auch in diesem Fall der Bewertungsprozentsatz des Einzahlungsjahres 2025.

 

Bitte beachten Sie, dass Beiträge und freiwillige Mehrzahlungen nur in bestimmtem Umfang steuerlich berücksichtigt werden können. Wir bitten Sie, sich diesbezüglich vorab ggf. mit der zuständigen Stelle (Steuerberater/Finanzamt) in Verbindung zu setzen.

 

Ihre Einzahlungen können Sie unter Angabe Ihrer Mitgliedsnummer (W450/xxxxxx/099x) und des Verwendungszwecks „FMZ 2025“ (Freiwillige Mehrzahlung) auf das Konto des Versorgungswerks vornehmen (Bayern LB, IBAN: DE42 7005 0000 0000 0202 16).

 

Für evtl. Rückfragen stehen wir Ihnen gerne auch telefonisch unter der Telefonnummer

(089) 9235 – 8770 zur Verfügung.

Satzungsänderung: Beseitigung der Zugangsaltersgrenze ab 01.01.2026

Ab sofort bieten wir die Möglichkeit an, online einen telefonischen Beratungstermin zu vereinbaren. Über das neue Terminbuchungstool können Sie Ihren Wunschtermin ganz flexibel ohne Wartezeiten rund um die Uhr auswählen, um sich telefonisch beraten zu lassen.

 

👉 Zur Terminbuchung bei Fragen zum Beginn oder Ende Ihrer Mitgliedschaft, zu Beitragsangelegenheiten oder zur Übernahme von Beiträgen durch zahlungspflichtige Dritte

 

👉 Zur Terminbuchung bei Fragen zum Altersruhegeld, Hinterbliebenenversorgung, Berufsunfähigkeit und Eheversorgungsausgleich

 

 

In Kooperation mit der Bayerischen Ingenieurversorgung-Bau mit Psychotherapeutenversorgung (BIngPPV) organisiert die Bayerische Ingenieurekammer-Bau am 3. November 2025 eine Informationsveranstaltung zum Thema „Berufsständische Versorgung“. Die Online-Veranstaltung richtet sich an die Kammermitglieder der Berufskammern im Zuständigkeitsbereich der BIngPPV und bietet einen Überblick über das berufsständische Versorgungswesen, insbesondere über die Themen Mitgliedschaft, Beitrag und Leistungen im Versorgungswerk. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten auch die Möglichkeit, ihre Fragen rund um das Thema „Berufsständische Versorgung“ zu stellen.

 

 

Termin

Montag, 03. November 2025
17:00 bis ca. 19:00 Uhr

Anmeldung

Näheres zur Anmeldung sowie den Anmeldelink finden Sie auf der Homepage der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau unter Home/Aktuelle Nachrichten.

Hier kommen Sie auf die Seite der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau.

Ab dem 9. Oktober 2025 sind Banken verpflichtet, bei SEPA-Überweisungen den Namen des Zahlungsempfängers mit der zugehörigen IBAN abzugleichen und ihre Kunden über mögliche Abweichungen zu informieren. Dieses Verfahren nennt sich Verification of Payee (VoP) und ist sowohl für Instant Payments als auch für reguläre SEPA-Überweisungen verpflichtend.

 

Bitte geben Sie daher bei Überweisungen an das Versorgungswerk unbedingt die exakte Bezeichnung des Versorgungswerks als Zahlungsempfänger an:

 

Bayerische Ingenieurversorgung-Bau mit Psychotherapeutenversorgung

 

Nur so kann Ihre Zahlung korrekt zugeordnet werden. Nach dem Check bleibt es dennoch dem Bankkunden überlassen, ob die Überweisung durchgeführt werden soll. Für weiterführende Fragen wenden Sie sich bitte an Ihr Geldinstitut.

Aktuelle Informationen zur Bayerischen Ingenieurversorgung-Bau mit Psychotherapeutenversorgung (BIngPPV)

Aktuelle Informationen zur Bayerischen Ingenieurversorgung-Bau mit Psychotherapeutenversorgung (BIngPPV).

Informationsreihe für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten stößt auf großes Interesse

Zum 01.01.2025 ist die Verordnung zur Anpassung des Beitragssatzes in der sozialen Pflegeversicherung 2025 (Pflege-Beitragssatz-Anpassungsverordnung 2025 – PBAV 2025) in Kraft getreten

Weiter zurückliegende Informationen

2009

September 2009:

Juli 2009:

Februar 2009:

  • BaFin-Journal  (Aufsichtspraxis Lastschriftverfahren: Wie sich Kunden vor Missbrauch schützen können)

Januar 2009:

Bundesfinanzhof: Besteuerung von Renten rechtens

Die nachgelagerte Besteuerung von Renten verstößt nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 26. November 2008 (8 X R 15/07) nicht gegen das Grundgesetz. Es sei verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass der Gesetzgeber die Besteuerung der Alterseinkünfte zum 01.01.2005 umgestellt habe. Keine Bedenken bestehen insbesondere gegen die Übergangsregelung, da bei der Regelung komplexer Lebenssachverhalte dem Gesetzgeber gröbere Typisierungen und Generalisierungen zugestanden werden müssen.

 

 

 

2006