Übersicht

Versorgungswerk im Überblick

Schmuckbild: Ein Mann vor einer Baustelle

Aufgabe

Das Versorgungswerk ist Träger der berufsständischen Versorgung im Alter, bei Berufsunfähigkeit und für die Hinterbliebenen der Mitglieder.

 

 

 

Zuständigkeitsgebiet

Zuständig ist das Versorgungswerk für die Mitglieder der Ingenieurkammer in Bayern, sowie aufgrund von Staatsverträgen für Kammermitglieder der Bundesländer Berlin, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen und Thüringen.

 

 

 

Mitgliederkreis

Mitglieder sind obligatorisch die Mitglieder der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau, der Baukammer Berlin, der Ingenieurkammer des Landes Hessen, der Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz, der Ingenieurkammer des Saarlandes, der Ingenieurkammer Sachsen und der Ingenieurkammer Thüringen.

Bei Wechsel in ein anderes Bundesland außerhalb des Zuständigkeitsgebiets kann die Mitgliedschaft als freiwillige Mitgliedschaft fortgeführt werden, wenn dort kein Versorgungswerk vorhanden bzw. eine Mitgliedschaft ausgeschlossen ist.

 

 

 

Versorgungsleistungen

Das Versorgungswerk erbringt im Rahmen eines versicherungsaufsichtsrechtlich genehmigten Finanzierungsverfahrens beitragsbezogene Versorgungsleistungen in Form von

  • Altersruhegeld, auch in Form von vorgezogenem oder aufgeschobenem Altersruhegeld mit versicherungsmathematischen Ab- / Zuschlägen,
  • Ruhegeld bei Berufsunfähigkeit im Ingenieurberuf,
  • Hinterbliebenenversorgung (Witwen-/Witwer-/Partnergeld und Halb- bzw. Vollwaisengeld).

 

 

 

Organisation

Das Versorgungswerk ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts. Die Rechtsbeziehungen beruhen auf dem Gesetz über das öffentliche Versorgungswesen (sowie den Staatsverträgen) und der Satzung. Sie wird vom Verwaltungsrat beschlossen. Er ist das mit 15 berufsangehörigen Versicherten besetzte Selbstverwaltungsorgan.

Die Verwaltung und Geschäftsführung erfolgt durch die Bayerische Versorgungskammer.

 

 

 

Aufsicht

Das Versorgungswerk unterliegt der Rechts- und der Versicherungsaufsicht.

Sollte Ihnen das nachstehende allgemeine Informationsangebot nicht ausreichen, steht Ihnen für rechtlich verbindliche Auskünfte im Einzelfall das Versorgungswerk unter den in Kontakt aufgeführten Adressen und Nummern gerne zur Verfügung.

 

 

 

Bildnachweis: siehe Impressum