Plattform für die Zusammenarbeit der Gremienmitglieder
Nach der Modifikation des Finanzierungssystems zum 1. Januar 2015 sind auch Änderungen in der Jahresmitteilung notwendig geworden. Der erste Teil der neuen Jahresmitteilung weist die Details zur Rentenanwartschaft aufgrund der Einzahlungen im Anwartschaftsdeckungsverfahren (AnwDV) aus, der zweite Teil stellt die Berechnung der Rentenanwartschaft aufgrund der Einzahlungen im offenen Deckungsplanverfahren (oDPV) dar und weist die Gesamtanwartschaft aus.
Die Jahresmitteilung keine Geheimbotschaft Neben den turnusmäßig am Jahresanfang übersandten Jahresmitteilungen werden auf Anfrage der Mitglieder auch unterjährig Jahresmitteilungen erstellt. Diese weisen zur besseren Unterscheidbarkeit jeweils den Stand ihrer Erstellung aus. Seit April 2013 wird darin erstmals auch die Höhe des Anspruchs auf Ruhegeld bei Berufsunfähigkeit ohne Berücksichtigung von erhöhten Leistungen bei Frühinvalidität und weiteren Sonderregelungen sowie der zusätzlichen Leistung bei Berufsunfähigkeit mitgeteilt.
Jedes aktive Mitglied der BIngPPV erhält mindestens einmal jährlich einen Beitragsbescheid. Turnusmäßig wird er am Jahresanfang erstellt. Durch Übersendung eines Einkommensnachweises (z.B. Einkommensangaben) im Laufe des Jahres ergibt sich bei Selbständigen regelmäßig eine Neuberechnung der Beiträge; dann wird auch ein neuer Beitragsbescheid erlassen.
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