Elektronische Entgeltmeldung
Als Arbeitgeber müssen Sie für alle Beschäftigten, die Mitglied einer berufsständischen Versorgungseinrichtung sind und von der Versicherungspflicht bei der Deutschen Rentenversicherung Bund befreit sind, die monatlichen Beitragsmeldungen in elektronischer Form an die Annahmestelle der berufsständischen Versorgungseinrichtungen übermitteln.
Die gemeinsame Annahmestelle für alle berufsständischen Versorgungseinrichtungen ist die DASBV (Datenservice für berufsständische Versorgungseinrichtungen GmbH, Berlin), die die Daten dann an die jeweils zuständigen Versorgungseinrichtungen weiterleitet.
Bei der elektronischen Übertragung personenbezogener Daten sind strenge datenschutzrechtliche Auflagen einzuhalten. Nachdem die Mitgliedsnummer Bestandteil des gesetzlichen Meldeverfahrens ist, müssen Sie die komplette Mitgliedsnummer auch einpflegen. Sie erhalten die Mitgliedsnummer von Ihren Mitarbeitern. Die Mitgliedsnummer entspricht folgendem Muster: W450/xxxxxx/099x.
Bei Ihren elektronischen Meldungen an die DASBV müssen Sie die Betriebsnummer der Bayerischen Ingenieurversorgung-Bau mit Psychotherapeutenversorgung (BIngPPV) angeben. Diese lautet: 18282327.
Wenn Ihr Lohnbuchhaltungssystem die direkte Anbindung zur DASBV nicht unterstützt, können Sie die bestehenden Internet-Ausfüllhilfen sv.netonline und Perfidia sowie die Eingabemaske der DASBV (ausschließlich für die Meldung BV-Beitragserhebung) nutzen.
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Überweisung der Beiträge
Die DASBV ist nur zuständig für die Entgegennahme der elektronischen Meldungen, nicht aber für den Zahlungsverkehr. Sie müssen die Rentenversicherungsbeiträge für die betroffenen Beschäftigten an die BIngPPV überweisen.
Die Bankverbindung des Versorgungwerks lautet:
Bayern LB
IBAN: DE42 7005 0000 0000 0202 16
BIC: BYLADEMMXXX
Damit wir die Beitragszahlungen verbuchen können, ist die korrekte Angabe des Verwendungszwecks wichtig. Bitte beachten Sie dazu die Ausfüllhilfe.
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Zahlung per Dauerauftrag
Bei Zahlung per Dauerauftrag entfällt die Angabe des Zeitraums, für den die Beiträge geleistet werden.
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